Willkommen beim SV Obertraubling Willkommen beim SV Obertraubling Willkommen beim SV Obertraubling Willkommen beim SV Obertraubling Willkommen beim SV Obertraubling
Willkommen beim SV Obertraubling

Veranstaltungen

Dezember 2024
Mo Di Mi Do Fr Sa So
25 26 27 28 29 30 1
2 3 4 5 6 7 8
9 10 11 12 13 14 15
16 17 18 19 20 21 22
23 24 25 26 27 28 29
30 31 1 2 3 4 5

 

Platzordnung

Liebe Tennisfreunde/innen,
aus gegebenen Anlaß weise ich noch einmal auf unsereTennisplatzpflege Anleitung zur Pflege unserer Plätze hin.
Der Großteil unserer Mitglieder hält sich ja daran, leider gibt es immer wieder "schwarze Schafe", die sich wenig um die Pflege der Plätze scheren, sich aber dann, wenn was nicht so in Ordnung ist wie sie es sich vorstellen als erste beschweren.
Gerade für diese Klienten hier noch einmal die Anleitung zur Pflege unserer Tennisanlage:
Ein Tennisplatz besteht aus Sand und Wasser.
Die Mischung aus beidem sorgt für die nötige Festigkeit!!!!!  
Wir bitten alle Mitglieder, die folgenden Richtlinien zu beachten:  
1.        Der Tennisplatz ist ausschließlich mit Tennisschuhen zu betreten.  
2.        Bei trockenem Boden ist der gesamte Tennisplatz (bis zum Zaun) untergrundtief zu bewässern.  
Je nach Temperatur ist zu Beginn, nach einem Match und ggf. auch in jeder Satzpause zu wässern. Beim Spielen auf zu trockenem Plätzen würde sich das Material bis zu 5 cm unter dem Boden lösen – es kommt keine Bindung mehr zu Stande.  
3.        Vor dem Spielen ist der Tennisplatz von Ästen, Blättern und sonstigem Unrat zu befreien.
Wird dies nicht getan, vermischt sich der Unrat mit dem Ziegelmehl und der Platz erhält seine gewünschte Festigkeit nicht.
4.        Während und nach einem Match sind große und tiefe Löcher mit dem Fuß zuzutreten.  
Würde man mit dem Schleppnetz abziehen, ohne die Löcher zuzutreten, wäre das ausgetretene Material verteilt aber das Loch noch vorhanden.
Hinweis: Scharieren ist häufig nicht nötig! Falls ihr einige Löcher dennoch mit dem Scharierer zu schieben wollt, ist darauf zu achten, dass festes Material nicht abgekratzt wird. Es darf lediglich lockeres Material in die Löcher geschoben werden.
5.        Der Tennisplatz ist nach dem Bespielen komplett (bis zum Zaun) abzuziehen.  
Sonst bleiben Unebenheiten zurück und Unkraut kann sich ausbreiten.
6.        Es ist nicht gestattet den Tennisplatz bei zu nassem Boden zu bespielen. Achtung! Auch ohne Pfützen kann der Platz zu nass sein!
Der Platz ist zu nass, a) wenn sich Pfützen auf dem Platz gebildet haben.  
                                  b) wenn Fußabdrücke beim Gehen im Untergrund hinterlassen werden
                                      (auch wenn dies nur stellenweise der Fall ist).
                                  c) wenn sich der Untergrund beim Begehen bewegt.  
Hinweis: Beim Trockenlegen eventueller Pfützen ist zu beachten, dass beim Abziehen mit der Schleppe durch die Pfütze Material abgetragen wird. Es entstehen Unebenheiten.
Bei einsetzendem Regen während des Spielens sind die Plätze abzuziehen und eine Spielpause einzulegen.
Im anderen Fall entstehen starke Unebenheiten.  
7.        Müll ist in die dafür vorgesehenen Behälter zu werfen.
8.        Die Schläuche sind nach dem spritzen ordentlich abzulegen, die Spritzdüsen über die dafür vorgesehenen Haltevorrichtungen zu legen (die Düsen müssen dabei in die Betonringe hängen)
 
Vielen Dank!!!
Georg Pöppl
Abteilungsleiter 

Offizielle Platzordnung

1. Spielberechtigung

1.1 Unbeschränkt spielberechtigt ist jedes aktive Mitglied des Clubs nach Bezahlung des Jahresbeitrages.

1.2 Passive Mitglieder dürfen maximal 5 Mal pro Jahr spielen.

1.3 Gäste sind nur zusammen mit mind. einem Mitglied der Tennisabteilung spielberechtigt. Die hierfür fällige Gastgebühr legt der Vorstand der Abteilung fest. Sie beträgt bis auf weiteres € 5 pro Gast pro Stunde bei Einzeln und Doppel.

1.4 Gäste dürfen ab dem 1.1.2018 im ersten Jahr unbeschränkt gegen Bezahlung der Gastgebühr spielen. Ab dem zweiten Jahr dürfen Gäste nur maximal 5 Mal pro Jahr spielen. Dies gilt auch für Gäste, die ausschließlich Trainerstunden (Einzel- oder Gruppentraining) nehmen oder an Spezialkursen der Tennisschulen teilnehmen (z.B. Cardio-Tennis, Fast Learning Tennis).


2. Spielzeit

2.1 Beginn und Ende der jährlichen Sommersaison werden vom Platzwart und der Abteilungsleitung unter Berücksichtigung der Wetterlage und der Platzverhältnisse festgelegt und bekannt gegeben.

2.2 Die Plätze sind morgens ab 8 Uhr bis zum Eintritt der Dunkelheit geöffnet.


3. Platzbelegung

3.1 Die Platzbuchung erfolgt ausschließlich durch einhängen der Mitgliedskarte an der Reservierungstafel.

3.2 Die Spieldauer beträgt normalerweise 60 Minuten.

3.3 Mannschaftstrainings- und Trainerstunden sowie Medenspiele werden vom Zuständigen in der Abteilungsleitung gebucht. 

3.4 Gäste dürfen nur taggleich Plätze buchen und nicht während der Kernzeiten von 16.00 Uhr bis 20.00 Uhr 3

4. Kleidung

4.1 Der Tennisplatz darf nur in geeigneten Sandplatz-Tennisschuhen betreten werden. Turn- oder sonstige Sportschuhe sind nicht zulässig. 

4.2 Der für Tenniskleidung angemessene und übliche Standard – vorzugsweise in weiß - ist einzuhalten.

4.3 Das Spielen mit freiem Oberkörper ist strikt untersagt.


5. Platzpflege

5.1 Fünf Minuten vor Ende der Spielzeit ist der benutzte Platz mit den bereitgestellten Geräten abzuziehen. Die Abziehmatten sind wieder an den dafür vorgesehenen Haken aufzuhängen. Die Sonnenschirme sind zu schließen. Die Linien sind zu kehren. Bei stärkerer Trockenheit ist der Platz unbedingt auch zu wässern.

5.2 Für die Instandhaltung und Bespielbarkeit der Plätze ist der Platzwart verantwortlich. Er ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Plätze für den Spielbetrieb zeitweise oder ganz zu sperren, wenn deren Zustand eine entsprechende Instandsetzung oder Überholung erforderlich macht.

5.3 Defekte und Beschädigungen an Plätzen sowie in den Sanitärräumen sind umgehend dem Platzwart oder der Abteilungsleitung mitzuteilen.

5.4 Für Schäden, die mutwillig oder durch Nachlässigkeit entstanden sind, können die dafür verantwortlichen Personen zu Schadenersatzleistungen herangezogen werden.


6. Versicherung

6.1 Mit Beginn der Mitgliedschaft beginnt auch der Versicherungsschutz. Damit ist jedes Mitglied u. a. unfall-, haftpflicht-, kranken- und rechtschutzversichert. Nichtmitglieder bzw. Gäste haben diesen Versicherungsschutz nicht.

6.2 Kinder unterliegen der Aufsichtspflicht der Eltern. Diese haften für alle Schäden, die von ihren Kindern verursacht werden, soweit sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.


7. Parkplätze

7.1 Der Parkplatz darf nur von Clubmitgliedern, Gästen des Clubs und der Clubgaststätte sowie vom Vorstand ernannten Parkberechtigen genutzt werden.

7.2 Fahrräder dürfen nur an der dafür vorgesehenen Stelle neben dem Eingang zur Platzanlage abgestellt werden. Das Radfahren auf der Anlage ist untersagt.


8. Einhaltung der Platzordnung

8.1 Im Interesse sportlicher Fairness und gegenseitiger Rücksichtnahme haben alle Mitglieder, die hier getroffenen Regelungen zu beachten und so ihren Beitrag zum reibungslosen Spielablauf auf der Anlage zu leisten.

8.2 Hunde sind auf der Anlage an der Leine zu führen. Hundekot ist sofort zu entfernen.

8.3 Um die Einhaltung dieser Ordnung zu gewährleisten, haben alle Vorstandsmitglieder und der Platzwart ausdrückliche Weisungsbefugnisse gegenüber den Mitgliedern.

8.4 Bei akuten Streitigkeiten, die den reibungslosen Ablauf des Spielbetriebs behindern, sind anwesende Vorstandsmitglieder verpflichtet, klärend und schlichtend einzugreifen.


9. Inkrafttreten:

Diese Platz- und Spielordnung tritt am 01.01.2018 in Kraft.

 

 

Werde Mitglied beim SV Obertraubling  -  Im Verein ist Sport am schönsten