Ehrenamt
Ehrenamt:
Nach dem Bundeskinderschutzgesetz müssen Ehrenamtliche, die Kinder oder Jugendliche betreuen,
ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.
1. Der Verein erfasst alle Personen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten
2. Der Verein fordert jede Person einzeln auf, mit beiliegenden Formblatt bei seiner
Wohnsitzgemeinde ein Führungszeugnis zu beantragen(ist kostenlos).
Jede Person muss bei der Gemeinde das Zeugnis beantragen.
Zuständig bei der Gemeindeverwaltung ist Frau Blanke
3. Das Führungszeugnis kommt per Post an die Adresse der Person
4. Die Person legt der Gemeinde das Führungszeugnis vor und bekommt eine Bestätigung,
kein Tätigkeitsausschluss vorliegt
Zuständig bei der Gemeindeverwaltung ist Frau Blanke
5. Diese Bestätigung gibt die Person dem Verein
Wichtig: Das Führungszeugnis wird nicht dem Verein vorgelegt. Es bleibt beim Antragsteller.
Er kann dieses auch für weitere Zwecke verwenden. der Verein ist für die Erfassung
der betroffenen Personen und für die Kontrolle der Vorlage der Bestätigung der Gemeinde
auch für die Zukunft verantwortlich.
Bundeskinderschutzgesetz ---> Stichpunkthaltige Übersicht
Antrag für Führungszeugnis ----> Formular