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Ehrenamt

Ehrenamt:
Nach dem Bundeskinderschutzgesetz müssen Ehrenamtliche, die Kinder oder Jugendliche betreuen,
ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.

1. Der Verein erfasst alle Personen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten
2. Der Verein fordert die Abteilungen auf das jede Person, mit beiliegenden Formblatt bei seiner
Wohnsitzgemeinde ein Führungszeugnis zu beantragen(ist kostenlos) hat.
3. Jede Person muss bei seiner Gemeinde das Zeugnis beantragen.
4. Das Führungszeugnis kommt per Post an die Adresse der Person
5. Die Person legt der Gemeinde das Führungszeugnis vor und bekommt eine Bestätigung,
das kein Tätigkeitsausschluss vorliegt
6. Diese Bestätigung gibt die Person beim Verein des Abteilungsleiter ab.

Wichtig: Das Führungszeugnis wird nicht dem Verein/Abteilung vorgelegt. Es bleibt beim Antragsteller.
Er kann dieses auch für weitere Zwecke verwenden. Der Verein/Abteilung ist für die Erfassung
der betroffenen Personen und für die Kontrolle der Vorlage der Bestätigung von der Gemeinde
auch für die Zukunft verantwortlich.


LINK zur Seite des Landkreises Regensburg ---> Ereiterertes Führungszeugnis für Ehrenamtliche

Antrag für Führungszeugnis ----> Formular

 

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